Kollektivvertrag Gebäudereiniger 2026

Der KV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger 2026: Lohngruppen, Arbeitszeiten, Zuschläge und Urlaubsgeld. Zusammenfassung für Arbeitgeber.

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SmartSchicht Team

12. Februar 20268 Min. Lesezeit

Der Kollektivvertrag (KV) für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ist das zentrale Regelwerk für Reinigungsfirmen in Österreich. Er legt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Zuschläge und Sonderzahlungen fest – und betrifft jede Reinigungsfirma, die Mitglieder der Wirtschaftskammer ist.

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte des aktuellen KV zusammen und erklären, was Arbeitgeber beachten müssen.

Geltungsbereich

Der KV wird zwischen der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (Wirtschaftskammer Österreich) und der Gewerkschaft vida (ÖGB) abgeschlossen.

Er gilt für:

  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Sonstige Reinigungsgewerbe
  • Hausbetreuungstätigkeiten
  • Alle Arbeiter und Arbeiterinnen sowie gewerbliche Lehrlinge in diesen Bereichen

Das bedeutet: Wenn Sie eine gewerbliche Reinigungsfirma in Österreich betreiben, unterliegen Sie diesem KV.

Lohngruppen im Überblick

Der KV kennt sechs Lohngruppen, die sich nach Tätigkeit und Qualifikation unterscheiden:

LohngruppeTypische Tätigkeiten
Gruppe 1Facharbeiter mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung
Gruppe 2Sonderreiniger (z. B. Industriereinigung, spezielle Verfahren)
Gruppe 3Hotelreinigung
Gruppe 4Hausbetreuung
Gruppe 5Reinigung in Seniorenheimen und Krankenhäusern
Gruppe 6Unterhaltsreinigung in Gewerbebetrieben (die häufigste Gruppe)

Die aktuellen Mindestlöhne pro Lohngruppe finden Sie in der Lohnordnung 2026 auf der WKO-Website. Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter mindestens den KV-Lohn ihrer jeweiligen Gruppe erhalten.

Wichtig: Der KV legt Mindestlöhne fest. Sie dürfen mehr bezahlen – aber nicht weniger. Auch bei geringfügig Beschäftigten muss der Stundenlohn mindestens dem KV-Mindestlohn entsprechen.

Arbeitszeit

Normalarbeitszeit

Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt laut KV 40 Stunden. Die tägliche Normalarbeitszeit beträgt 8 Stunden.

Flexible Arbeitszeit

Der KV erlaubt verschiedene Formen flexibler Arbeitszeitgestaltung:

  • Durchrechnungszeitraum: Die Normalarbeitszeit kann innerhalb eines bestimmten Zeitraums ungleichmäßig verteilt werden (z. B. in einer Woche 44 Stunden, in der nächsten 36 Stunden – im Durchschnitt 40).
  • 4-Tage-Woche: Möglich, wenn die tägliche Normalarbeitszeit auf maximal 10 Stunden ausgedehnt wird.

Überstunden

Alles, was über die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht, ist eine Überstunde. Überstunden müssen mit Zuschlag vergütet werden:

  • 50 % Zuschlag für Überstunden an Werktagen (tagsüber)
  • 100 % Zuschlag für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht (zwischen 20:00 und 6:00 Uhr)

Alternativ kann eine Zeitausgleich-Vereinbarung getroffen werden (1:1,5 bzw. 1:2).

Zuschläge und Zulagen

Neben dem Überstundenzuschlag kennt der KV weitere Zuschläge:

  • Nachtarbeitszuschlag: Für Arbeiten zwischen 20:00 und 6:00 Uhr
  • Sonntagszuschlag: Für Arbeiten an Sonntagen
  • Feiertagszuschlag: Für Arbeiten an gesetzlichen Feiertagen
  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen: Für besonders belastende Arbeiten (z. B. Industriereinigung, Reinigung in Krankenhäusern)

Die genauen Beträge und Berechnungen entnehmen Sie der aktuellen Lohnordnung.

Sonderzahlungen

Urlaubszuschuss (Urlaubsgeld)

Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Urlaubszuschuss in der Höhe eines Monatslohns (bei ganzjähriger Beschäftigung). Auszahlung: In der Regel bei Urlaubsantritt bzw. bis spätestens 30. Juni.

Weihnachtsremuneration (Weihnachtsgeld)

Ebenso gibt es eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines Monatslohns. Auszahlung: In der Regel im November/Dezember.

Bei unterjährigem Ein- oder Austritt werden die Sonderzahlungen anteilig (aliquot) berechnet.

Urlaub

Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Österreich beträgt:

  • 25 Werktage (5 Wochen) bei bis zu 25 Dienstjahren
  • 30 Werktage (6 Wochen) ab dem 26. Dienstjahr

Werktage = Montag bis Samstag. In der Praxis wird oft in Arbeitstagen gerechnet (bei 5-Tage-Woche: 20 bzw. 24 Arbeitstage).

Fahrtkostenvergütung

Der KV sieht eine Fahrtkostenvergütung vor, wenn Mitarbeiter zwischen verschiedenen Einsatzorten fahren müssen. Die Details und Sätze sind im KV geregelt und betreffen insbesondere Reinigungsfirmen, deren Mitarbeiter mehrere Objekte pro Tag anfahren.

Was das für Ihre Dienstplanung bedeutet

Der KV hat direkte Auswirkungen auf die tägliche Planung:

1. Lohnkosten korrekt kalkulieren

Jeder Mitarbeiter muss nach seiner Lohngruppe bezahlt werden. Wenn Sie Angebote für neue Kunden kalkulieren, müssen Sie die aktuellen KV-Löhne als Basis nehmen – nicht veraltete Werte.

2. Überstunden vermeiden oder bewusst planen

Überstunden kosten 50-100 % mehr als reguläre Stunden. Eine gute Schichtplanung vermeidet ungeplante Überstunden und spart bares Geld.

3. Ruhezeiten einhalten

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Wenn ein Mitarbeiter abends bis 21:00 Uhr reinigt, darf er frühestens um 8:00 Uhr des Folgetages wieder eingesetzt werden.

4. Zuschläge im Blick behalten

Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in der Reinigungsbranche üblich. Stellen Sie sicher, dass Ihre Zeiterfassung diese Zuschläge korrekt dokumentiert.

5. Sonderzahlungen rechtzeitig einplanen

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld müssen in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigt sein – besonders, wenn viele Mitarbeiter gleichzeitig Sonderzahlungen erhalten.

Digitale Werkzeuge helfen bei der KV-Konformität

Eine Dienstplan-Software wie SmartSchicht hilft Ihnen, die KV-Vorgaben einzuhalten:

  • Zeiterfassung: Genaue Dokumentation aller Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden – als Nachweis gegenüber der Arbeitsinspektion und der Gewerkschaft.
  • Schichtplanung: Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten bei der Planung.
  • Export: Arbeitszeitdaten für die Lohnverrechnung exportieren – mit allen relevanten Informationen für Zuschläge und Sonderzahlungen.
  • Abwesenheiten: Urlaubstage und Krankmeldungen zentral verwalten und den Restanspruch im Blick behalten.

Fazit

Der Kollektivvertrag für Gebäudereiniger regelt die Spielregeln für Ihre Reinigungsfirma: Löhne, Arbeitszeiten, Zuschläge und Sonderzahlungen. Als Arbeitgeber müssen Sie diese Regeln kennen und einhalten – sonst drohen Nachzahlungen und Strafen.

Eine digitale Zeiterfassung und Dienstplanung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und KV-konform zu arbeiten. SmartSchicht können Sie kostenlos testen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zum KV wenden Sie sich an die WKO oder Ihren Steuerberater.

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